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Jugendhilfe


Jugendhilfe
Foto: Landesjugendring MV

Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, dass unsere Gesellschaft sie bei ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und sozial handelnden Persönlichkeiten unterstützt. Die Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe in unserem Land ist es deshalb, junge Menschen zu fördern und Benachteiligungen abzubauen. Dazu gehört auch, diejenigen, denen die Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendliche obliegt, zu beraten sowie Gefahren, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können, abzuwenden. So sollen gute Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien gewährleistet werden.

Die Kinder- und Jugendhilfe wird in der Bundesrepublik Deutschland durch das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) – geregelt. Ein wichtiges Ausführungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern ist das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJfG MV). Insbesondere diese beiden Gesetze bilden die Grundlage für die Arbeit der Jugendämter, die als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern koordinieren. Viele Leistungen der Jugendhilfe hierzulande werden durch freie Träger erbracht. Ihre Anerkennung erfolgt, sofern die Träger landesweit tätig sind, durch das Landesjugendamt. Die Vielfalt der Träger ermöglicht es, dass verschiedene Wertorientierungen, Methoden und Arbeitsformen in die praktizierte Jugendhilfe einfließen.

Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe engagieren sich vorwiegend in der Jugend- und Jugendsozialarbeit: Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Bereich der Jugendhilfe. Sie umfasst u. a. die außerschulische Jugendbildung, Sport- und Freizeitangebote, Beratung sowie zielgruppenorientierte Jugendarbeit und die Feriengestaltung. Jugendarbeit soll junge Menschen zu Kreativität und Kritikfähigkeit, Gewaltfreiheit und Toleranz befähigen. Zur Jugendsozialarbeit gehören Beratungsangebote, die auch vorbeugend gewährt werden, sozialpädagogische Hilfestellungen und Begleitung sowie die "aufsuchende" Sozialarbeit. Letztere hat den Ansatz, nicht auf die Adressaten der Hilfe zu warten, sondern sie in ihrem sozialen Umfeld anzusprechen und dort Hilfe anzubieten.

Hier erhalten Sie nähere Informationen zu den landesweit tätigen anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe:

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Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut