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Schwerbehinderten-Ausweis

Der Schwerbehinderten-Ausweis ist der amtliche Nachweis einer Behinderung, deren Grad bei 50 Prozent oder höher liegt. Er kann bei den Versorgungsämtern beantragt werden. Sie stellen den Behinderungsgrad unter anderem anhand ärztlicher Unterlagen oder Versicherungsgutachten fest.

Der Schwerbehinderten-Ausweis ermöglicht es behinderten Menschen, abhängig von Art und Schwere der Behinderung so genannte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören unter anderem die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr oder die Freistellung bzw. Ermäßigungen bei Kraftfahrzeugsteuer und Haftpflicht. Behinderte Arbeitnehmer können mit dem Schwerbehinderten-Ausweis ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber dokumentieren.

Der Ausweis wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer wird auf Antrag bis zu zweimal verlängert, danach muss ein neuer Ausweis beantragt werden.


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