Ärger mit Vermietern oder dem Arbeitgeber, ein falscher Bescheid einer Behörde – wenn sich Probleme nicht einvernehmlich lösen lassen und Schlichtungsversuche scheitern, bleibt oft nur die Hilfe der Gerichte. Die Grundsätze des Justizwesens unterscheiden sich in Mecklenburg-Vorpommern nicht von denen in der übrigen Bundesrepublik: Die Richter sind an die Gesetze gebunden, entscheiden aber in jeden Einzelfall unabhängig.
Auch der Aufbau der Justiz lässt sich vergleichen: Für verschiedene Fachgebiete gibt es fünf Gerichtsbarkeiten: die ordentlichen Gerichte, die Verwaltungsgerichte, die Finanzgerichte, die Arbeitsgericht und die Sozialgerichte.
Die Staatsanwaltschaft ist eine eigenständige Justizbehörde. Ihre Hauptaufgabe ist die Strafverfolgung. Zu den Organen der Rechtspflege gehören auch die Rechtsanwälte und Notare mit ihren Kammern.
Neben den Gerichten der fünf Fachbereiche gibt es in Mecklenburg-Vorpommern das Landesverfassungsgericht, das wie der Landtag oder die Landesregierung ein Verfassungsorgan ist. An das Verfassungsgericht können sich Bürger wenden, wenn sie sich durch Gesetze, Verwaltungsakte oder auch Gerichtsentscheidungen in ihren Grundrechten eingeschränkt sehen.