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Kreisfreie Städte

Landkreise MV
Rostock Schwerin

Seit der Kreisgebietsreform 2011 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nur noch zwei kreisfreie Städte: die Hansestadt Rostock und die Landeshauptstadt Schwerin. Mit fast 300.000 Einwohnern lebt in ihnen rund ein Fünftel der Bevölkerung unseres Landes.

Kreisfreie Städte nehmen neben den Aufgaben als Gemeinde zusätzlich die eines Landkreises wahr. Ihre Organe können andere Namen tragen: Die Stadtvertretung kann als Bürgerschaft und der Bürgermeister als Oberbürgermeister bezeichnet werden.

Die bis zur Reform kreisfreien Hansestädte Greifswald, Stralsund und Wismar sowie die Stadt Neubrandenburg haben jetzt den Status einer "großen kreisangehörigen Stadt". Außerdem sind sie der Verwaltungssitz ihres Landkreises.

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Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut