Die Interessenvertretung der zwölf Landkreise Mecklenburg-Vorpommerns ist der Landkreistag. Er bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch, erteilt Auskunft und unterstützt die Arbeit der Landkreise durch Beratungsangebote. Darüber hinaus positioniert sich der Landkreistag zu aktuellen Gesetzesvorhaben und Verwaltungsanordnungen. Er beteiligt sich aktiv an der Gestaltung der Landespolitik, indem er eigene Vorschläge unterbreitet. Der Landkreistag arbeitet dabei eng mit dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern zusammen.
Die Entscheidungsgremien des Landkreistages sind die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal jährlich zusammentritt, und der Vorstand. Ihm gehören neben dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter an: je fünf Kreistagspräsidenten bzw. -abgeordnete, fünf Landräte und der Geschäftsführer des Landkreistages.
Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern wurde 1990 gegründet. Er ist Mitglied im Deutschen Landkreistag, dem kommunalen Spitzenverband aller Landkreise auf Bundesebene. Der Deutsche Landkreistag ist föderal organisiert und vertritt die Interessen der Landkreise gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Eine zweite wichtige Funktion besteht darin, die Landkreise über Bundesvorhaben zu informieren.
Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern
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