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Aktuelle Meldungen

Landtag mahnt flächendeckendes Netz an Bibliotheken an

03.02.2012 - Schwerin (dpa) - Alarmiert vom dramatischen Rückgang öffentlicher Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern hat der Landtag die Sicherung eines flächendeckenden Netzes gefordert. In einem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, ein Entwicklungskonzept für Bibliotheken zu erarbeiten... ganze Meldung

Neue Zukunft für Piraten Open Air mit neuem Pächter

Leerer Parkplatz mit hölzernem "Piratenschiff"

31.01.2012 - Grevesmühlen (dpa) - Das Ge­län­de des in­sol­ven­ten Pi­ra­ten Open Airs in Gre­ves­müh­len be­kommt ei­nen neu­en Päch­ter und das The­ater­spek­ta­kel da­mit ei­ne neue Chan­ce. Die Sai­son 2012 soll wie ge­plant über die Büh­ne ge­hen, auch Star­gast Mar­tin Sem­mel­rog­ge wer­de da­bei sein... ganze Meldung

Längere Abgeordneten-We­ge zwingen Kreise zu Mehrausgaben

30.01.2012 - Schwerin/ Greifs­wald (dpa) - Lan­ge We­ge und ein ho­her Zeit­auf­wand: Seit Bil­dung der sechs Groß­krei­se im ver­gan­ge­nen Jahr sind Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­te län­ger zu ih­rem Si­tzungs­ort un­ter­wegs. Die Krei­se wol­len die Ab­ge­ord­ne­ten für die län­ge­ren Fahrt­zei­ten ent­schä­di­gen... ganze Meldung


Landkreise, Ämter und Gemeinden

Mecklenburg-Vorpommern besteht aus sechs Landkreisen und zwei kreisfreien Städten. Die kleinste Einheit der kommunalen Selbstverwaltung sind die Gemeinden, zu denen laut Kommunalverfassung auch die Städte zählen. Die meisten Gemeinden sind in Ämtern zusammengeschlossen. Ämter erledigen die Verwaltungsgeschäfte für ihre Mitgliedsgemeinden. 38 Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern sind amtsfrei. Dazu gehören seit der Kreisgebietsreform 2011 auch Neubrandenburg sowie die Hansestädte Greifswald, Stralsund und Wismar als "große kreisangehörige Städte". Diese erfüllen zusätzliche Aufgaben, die sonst die Landkreise wahrnehmen. Darüber hinaus gibt es 766 amtsangehörige Gemeinden und 78 Ämter (Stand: August 2011).

Die Aufgaben der Gemeinden werden von einer Gemeinde- oder Stadtvertretung und dem Bürgermeister wahrgenommen. In die Zuständigkeit der Landkreise fallen öffentliche Aufgaben, die gemeindeübergreifend sind oder die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Ämter und Gemeinden übersteigen. Dazu gehören beispielsweise die Trägerschaft von Gymnasien, Berufsschulen und Krankenhäusern sowie die Abfallentsorgung. Die Organe eines Landkreises sind Kreistag und Landrat.

Die obersten Organe der politischen Willensbildung und Beschlussfassung in den Landkreisen, Ämtern und Gemeinden sind der Kreistag, der Amtausschuss und die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung. Sie werden demokratisch gewählt und kontrollieren auch die Verwaltung.

Landräte, Amtsvorsteher und Bürgermeister sind die gesetzlichen Vertreter der jeweiligen Körperschaft. Amtsvorsteher und hauptamtliche Bürgermeister sind gleichzeitig Leiter der Verwaltung. Ehrenamtliche Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden vertreten diese gesetzlich und übernehmen auch den Vorsitz in der Vertretung.

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Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut