
Wo immer Sie persönliche Daten offenbaren – ob im Melde- oder Sozialamt, bei der Polizei oder beim Arbeitgeber, beim Arzt oder bei der Versicherung – alle Stellen speichern Informationen über ihre "Kunden". Der Datenschutz soll gewährleisten, dass mit diesen Daten sorgsam umgegangen wird, nicht mehr Informationen über Sie gesammelt und verarbeitet werden, als tatsächlich erforderlich sind, und Ihre persönlichen Daten nur derjenige erhält, der sie "von Rechts wegen" auch haben darf. Datenschutz basiert auf dem so genannten Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Danach kann jeder grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten bestimmen. Dieses Recht ist aus dem Grundgesetz abgeleitet und in unserer Landesverfassung ausdrücklich verankert.
Wenn Sie annehmen, dass öffentliche oder private Stellen mit Ihren persönlichen Daten nicht so umgehen, wie die Gesetze es verlangen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden. Aber auch zu allgemeinen Fragen des Datenschutzes erhalten Sie Auskunft.
Der Landesdatenschutzbeauftragte berät und kontrolliert öffentliche und private Stellen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Er nimmt Stellung zu Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten und erstellt Gutachten zu Datenschutzfragen. Dazu ist es auch erforderlich, dass er die Entwicklung und Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik und deren Auswirkungen auf die Arbeitsweise der öffentlichen und privaten Stellen beobachtet. Er informiert die Öffentlichkeit zu Fragen des Datenschutzes und erstellt alle zwei Kalenderjahre einen Tätigkeitsbericht.
Das Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern ist beim Präsidenten des Landtages eingerichtet. Der Landtag wählt den Landesbeauftragten für die Dauer von sechs Jahren. Eine Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Vorschlagsberechtigt sind die Fraktionen des Landtages. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet. Lediglich bei der Kontrolle des nicht-öffentlichen Bereiches unterliegt er der Rechtsaufsicht der Landesregierung. Seit Dezember 2010 ist Reinhard Dankert der Amtsinhaber.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 21
19053 Schwerin
Tel: 0385-594940
Fax: 0385-5949458
E-Mail: datenschutz@mvnet.de
Internet: www.datenschutz-mv.de