
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern, das Landesparlament, wird von den Bürgerinnen und Bürgern des Landes demokratisch gewählt und ist laut Artikel 20 der Landesverfassung "Stätte der politischen Willensbildung". Sitz des Landtages ist das Schloss in der Landeshauptstadt Schwerin. Näheres zu Aufgaben, Zusammensetzung, Wahl und Arbeitsweise des Landtages bestimmen die Landesverfassung und die Geschäftsordnung des Landtags.
Der Landtag erfüllt drei wesentliche Aufgaben: Ihm obliegt die Wahl des Ministerpräsidenten. Sie erfolgt spätestens vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung eines neu gewählten Landtages. Außerdem hat der Landtag Gesetzgebungsgewalt. Er berät und beschließt Gesetze, die von der Regierung, mindestens vier Landtagsabgeordneten oder per Volksinitiative bzw. -begehren direkt vom Volk eingebracht werden. Eine dritte wichtige Aufgabe des Landtags besteht in der Kontrolle der Landesregierung. Zu diesem Zweck verfügt er u.a. über ein umfassendes Frage- und Auskunftsrecht.
Im Ergebnis der Wahl vom 4. September 2011 gehören 71 Abgeordnete von fünf Parteien dem sechsten Landtag an. Die stärksten Parteien sind die SPD mit 27 und die CDU mit 18 Sitzen. Es folgen die Linke mit 14 und die Grünen mit sieben Abgeordneten. Außerdem ist im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern die rechtsextreme NPD (fünf Sitze) vertreten.
Der Landtag wird für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt. Sie kann allerdings vorzeitig beendet werden, wenn das von einem Drittel der Abgeordneten beantragt und von zwei Dritteln unter gleichzeitiger Bestimmung eines Termins zur Neuwahl beschlossen wird.
Laut Landesverfassung tritt der Landtag spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl zusammen.