In Artikel 23 des Grundgesetzes bekennt sich Deutschland zur Entstehung eines vereinten Europas. Zugleich werden den deutschen Bundesländern umfassende Informations-, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte bei der Entwicklung der Europäischen Union eingeräumt. Die Länder nehmen ihre Rechte vor allem über den deutschen Bundesrat und durch Mitarbeit im Ausschuss der Regionen der Europäischen Union wahr.
Im Bundesrat hat Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den 15 anderen deutschen Bundesländern die Möglichkeit, sich zu Rechtsetzungsvorhaben der EU zu positionieren. Der Bundesrat erarbeitet auf dieser Basis Stellungnahmen, die sich an die Bundesregierung richten und bei Verhandlungen auf EU-Ebene berücksichtigt werden. Darüber hinaus benennt der Bundesrat Experten, die jeweils für die Dauer von durchschnittlich drei Jahren in verschiedenen Fachgremien der Europäischen Union die Interessen der Länder wahrnehmen. In besonders dringlichen oder in vertraulichen Angelegenheiten entscheidet statt des Bundesrates die Europakammer. Ihr gehört für jedes Bundesland ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied des Bundesrats an. Für Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerpräsident Erwin Sellering.
Der Ausschuss der Regionen (AdR) vertritt bei der Europäischen Union die Interessen regionaler und lokaler Gebietskörperschaften. Werden in einem Rechtssetzungsverfahren die Interessen von Regionen und lokalen Gebietskörperschaften berührt, muss der AdR von den Gemeinschaftsorganen der Europäischen Union, also von EU-Rat, EU-Kommission oder EU-Parlament, zu seiner Stellungnahme befragt werden. Er kann außerdem selbst aktiv werden und Initiativ-Stellungnahmen abgeben. Darüber hinaus achtet der AdR auf die Einhaltung des Subsidiaritäts-Prinzips. Es besagt im Grundsatz, dass die Europäische Union nur dann Regelungsbefugnis hat, wenn die EU-Mitgliedstaaten einschließlich ihrer regionalen und lokalen Gebietskörperschaften nicht selbst dazu in der Lage sind. Der Ausschuss der Regionen versammelt sich fünfmal im Jahr zum Plenum. Die Arbeit erfolgt darüber hinaus in sechs Fachkommissionen. Eingerichtet wurde der AdR 1994 nach Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht. Dem Ausschuss gehören 344 Mitglieder an, darunter 24 Vertreter deutscher Städte, Landkreise und Bundesländer. Da die Mitglieder des Ausschusses außerhalb der Ausschusssitzungen an ihren Herkunftsorten leben, gilt der AdR als das EU-Gremium mit der größten Bürgernähe.
Um seine Mitwirkungsmöglichkeiten auf EU-Ebene in vollem Umfang nutzen zu können, muss ein Bundesland bereits frühzeitig über europäische Vorhaben informiert sein. Vor diesem Hintergrund hat Mecklenburg-Vorpommern bereits 1991 ein Informationsbüro des Landes in Brüssel eingerichtet, das organisatorisch zur Staatskanzlei gehört. Es berät auch Unternehmen, Verbände und Vereine über die Internetplattform Europa-MV zu Förderprogrammen der EU und aktuellen EU-Projekten. Darüber hinaus wirbt das Büro mit Veranstaltungen für die Region Mecklenburg-Vorpommern in Europa.