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Verwaltungsreform


Verwaltungsreform
Foto: Udo Krause

Sie möchten ein Haus bauen, eine Firma gründen, ein Lagerfeuer genehmigen lassen oder Ihr Auto abmelden? Bei derartigen Anliegen sind die Behörden im Land die ersten Ansprechpartner. Es kommt jedoch vor, dass die "Mühlen der Bürokratie" langsamer mahlen, als es Bürgern und Investoren lieb ist. Zugleich kostet der Verwaltungsapparat mehr Geld, als sich die öffentlichen Kassen in Zeiten knapper Mittel und sinkender Einwohnerzahlen leisten können: Auf 1.000 Einwohner kamen 2005 noch rund 25 Verwaltungsmitarbeiter. Das waren fünf Mitarbeiter mehr als in vergleichbaren Flächenländern. Deren Niveau soll bis 2010 annähernd erreicht werden. Deshalb arbeitet das Land an einer Verwaltungsreform. Ihr Kernanliegen ist es, die Behörden zu bündeln. So soll die Verwaltung effizienter gestaltet und näher an die Bürger des Landes herangebracht werden.

Die Verwaltungsreform gliedert sich in die Funktionalreform und die Kreisstrukturreform: Mit der Funktionalreform wird die Aufgabenverteilung zwischen dem Land, den Landkreisen und den Kommunen neu geregelt. Im Juli 2009 verabschiedete das Kabinett die Gesetzentwürfe zur Reform. Dem neuen Finanzausgleichsgesetz, das unter anderem die Verteilung von Steuereinnahmen zwischen Land und Kommunen regelt, stimmten die Abgeordneten zu. Am 7. Juli 2010 hat der Landtag in Schwerin die Gesetze zur Strukturreform verabschiedet, die ab September 2011 in Kraft treten.

Der neuen Kreisstruktur liegt ein Modell aus sechs Landkreisen und zwei kreisfreien Städten zugrunde, das auf dem Leitbild des Landtages und den Stellungnahmen der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Ämter und Gemeinden beruht. Die beiden größten Städte des Landes - die Hansestadt Rostock und die Landeshauptstadt Schwerin - werden kreisfrei bleiben. Die bisher kreisfreien Städte Wismar, Stralsund, Greifswald und Neubrandenburg sollen Teil eines Kreises werden, aber den Status einer "großen kreisangehörigen Stadt" erhalten.

Ausführliche Informationen zur Verwaltungsreform stellt das Innenministerium des Landes auf seinen Internetseiten unter www.im.regierung-mv.de bereit.



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