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Landesverfassung

Landesverfassung
Foto: zb-regio

Jedes deutsche Bundesland verfügt über eine Landesverfassung. Der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern stimmten die Mitglieder des Landtages am 14. Mai 1993 mehrheitlich zu. Am 12. Juni 1994 votierten auch die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes in einem Volksentscheid für diese Verfassung. Sie trat im Oktober des selben Jahres in Kraft.

Die Landesverfassung regelt Staatsform, Grundrechte und Staatsziele sowie Staatsorganisation und -funktionen. In der Präambel bekennen sich die Bürger Mecklenburg-Vorpommerns zu ihrer Verantwortung aus der deutschen Geschichte und gegenüber zukünftigen Generationen. Ebenso ist hier unter anderem das Bekenntnis zu finden, "ein sozial gerechtes Gemeinwesen zu schaffen" und "den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern". Neben den in der Landesverfassung benannten Grundrechten werden die Grundrechte des Grundgesetzes inkorporiert – das heißt, dass die Grundrechte des Grundgesetzes unmittelbar als Landesverfassungsrecht in den Ländern gelten.

Zu den ausdrücklich in der Landesverfassung verankerten Grundrechten gehören das Recht auf den Schutz persönlicher Daten, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, die Chancengleichheit im Bildungswesen, die Religionsfreiheit und das Petitionsrecht. Staatsziele Mecklenburg-Vorpommerns sind unter anderem die europäische Integration sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere im Ostseeraum, der Umweltschutz, die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Schutz der Kinder und Jugendlichen sowie die Förderung von Kultur und Wissenschaft.

Eine wichtige Funktion der Verfassung ist, dass sie über Aufbau und Aufgaben von Landtag, Landesregierung und Landesverfassungsgericht bestimmt. Sie regelt außerdem die direkte Einflussnahme des Volkes auf politische Entscheidungen, indem sie Volksentscheid und Volksbegehren als Instrumente direkter Demokratie definiert.

Um die Verfassung zu ändern bzw. zu ergänzen, bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag. Das geschah bisher dreimal. Im März 2006 hatten die drei damaligen Landtagsfraktionen eine Verfassungsänderung beschlossen, die die Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre verlängerte und die für ein Volksbegehren benötigte Stimmenzahl von 140.000 auf 120.000 absenkte. 

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