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Charterbescheinigung

Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der wichtigsten Charterreviere Deutschlands entwickelt. Hauptgrund dafür ist eine Regelung, die es erlaubt, zahlreiche Gewässer auch ohne Bootsführerschein zu befahren. Stattdessen erhalten Freizeitkapitäne für die Zeit ihres Urlaubs eine so genannte Charterbescheinigung.

Voraussetzung dafür ist eine rund dreistündige Einweisung beim Bootsvermieter. Er erläutert unter anderem, wie Gewässerkarten zu lesen, Markierungstonnen zu umschiffen und Schleusen zu meistern sind.

Für die führerscheinfreie Fahrt ist die Schiffsgröße auf 15 Meter Länge begrenzt und es dürfen maximal zwölf Reisende an Bord. Das Revier reicht von Dömitz an der Elbe über Schwerin und die Müritz bis nach Mildenberg an der Havel. Auf großen Wasserflächen wie der Müritz gilt Rettungswestenpflicht für alle Passagiere.

Wichtig ist, dass die Charterbescheinigung immer nur für die jeweilige Mietdauer gilt. Sollte im gleichen Jahr noch einmal ein Hausboot gechartert werden, muss auch die Einweisung durch den Vermieter wiederholt werden.


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Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut