
Die Bundesagentur für Arbeit ist der größte Dienstleister am deutschen Arbeitsmarkt. Zu ihren Kernaufgaben zählen die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplatzsuchenden, die Berufsberatung, die Beobachtung des Arbeitsmarktes und das Führen der Arbeitsmarktstatistik. Außerdem zahlt ihre Familienkasse das Kindergeld.
Die Bundesagentur für Arbeit, deren Zentrale sich in Nürnberg befindet, gliedert sich in zehn Regionaldirektionen. Mecklenburg-Vorpommern gehört zur Regionaldirektion Nord. Dienststellen der Agentur für Arbeit befinden sich in Schwerin, Rostock, Stralsund und Neubrandenburg. Zu jeder dieser Dienststellen gehören wiederum mehrere Geschäftsstellen.
Zusätzliche Orientierung und Hilfe bei der Stellensuche bietet das Internetportal der Agentur für Arbeit. Hier können Kunden nach Stellenangeboten suchen oder Arbeitgeber nach Bewerbern. Mit KURSNET bietet die Arbeitsagentur zusätzlich die größte Datenbank für berufliche Aus- und Weiterbildung in Deutschland an. Rund 400.000 Veranstaltungen sind darin zu finden. Wer sich noch für einen Beruf entscheiden muss, ist bei BERUFENET richtig. Diese Datenbank enthält Beschreibungen von mehr als 3.000 Berufen. Natürlich helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur in den Berufsinformationszentren (BIZ) auch direkt bei der Suche nach der richtigen Ausbildung und informieren über Zukunftschancen in den einzelnen Branchen.
Bei drohender Arbeitslosigkeit ist die Agentur für Arbeit erster Ansprechpartner. Wer Leistungskürzungen vermeiden möchte, hat gesetzlich festgelegte Meldepflichten zu beachten. So müssen sich Arbeitnehmer spätestens nach Erhalt der Kündigung und bei befristeten Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen drei Monate vor deren Ende arbeitsuchend melden.
Allgemein gilt, dass mit den Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt neben Fördermöglichkeiten auch viele Pflichten für Arbeitslose einhergehen. So müssen sie sich selbst intensiv um eine neue Beschäftigung kümmern, dabei regional flexibel sein und gegebenenfalls auch eine andere als die bisher ausgeübte Tätigkeit annehmen.
Empfänger von Arbeitslosengeld II sind seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr Kunden der Arbeitsagenturen. Mit der Einführung von Hartz IV sind ihre Ansprechpartner in den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten Mecklenburg-Vorpommerns die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Träger sind Arbeitsagentur und Kommunen. Lediglich in Ostvorpommern obliegt die Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger allein dem Landkreis.