
Das Existenzgründer-Programm des Landes hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gemeinsam mit den Kammern im Juni 2007 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Initiative des Wirtschaftsministeriums zielt besonders darauf, Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Ziele sind, die Gründungen in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig zu unterstützen und die Gründer möglichst gut vorzubereiten.
Bewährte Bestandteile der Existenzgründerförderung des Landes sind das Mentoring-Programm, mit dessen Unterstützung Topmanager Erfahrungen und Know-how an Gründer weitergeben, und die Förderung von Schülerfirmen. Den Schülern in Mecklenburg-Vorpommern steht mit www.schuelerfirmen-mv.de eine eigene Internetseite zur Verfügung, auf der sie Informationen und Beratung finden.
Mit dem Internetportal www.gruender-mv.de existiert eine umfangreiche Wissens- und Erfahrungsplattform für angehende und schon praktizierende Existenzgründer.
Die Existenzgründerförderung des Landes ist modular aufgebaut – von der Gründungsidee über das Gründungskonzept bis zur Gründung selbst und weiter hinein in die Expansionsphase. In jeder Phase des Gründungsprozesses stehen passgenaue und aufeinander aufbauende Instrumente zur Verfügung.
Über anerkannte zentrale Anlaufstellen, wie Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung, erfolgt eine wegweisende Erstberatung der Gründungsinteressierten. Diese Erstberatung ist kostenlos.
Die Existenzgründerqualifizierung basiert auf einem System der Bildungsschecks. Gründer erhalten bei den zentralen Anlaufstellen nach einer individuellen Bedarfsanalyse (Erstberatung) Bildungsschecks und entscheiden selbständig, welche Qualifizierungsmodule sie belegen. Zur Verfügung stehen den Gründern neben einem Grundmodul auch Spezialmodule, die nach individuellem Bedarf gewählt werden. Bei den Grund- und Spezialkursen ist eine 20-prozentige Eigenbeteiligung erforderlich. Die Gutscheine können bei den nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes anerkannten Trägern individuell eingelöst werden.
Nachhaltige und Struktur verbessernde Effekte für das Land gehen vor allem von technologieorientierten Gründungen aus. Um insbesondere diese zu unterstützen, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Landesstipendien für technologieorientierte Gründer eingerichtet. Sie werden für maximal 18 Monate und in einer Höhe von 1.000 Euro im Monat gewährt. Über die Vergabe der Stipendien urteilt eine Fachjury.
Die Existenzgründungsförderung des Landes zielt über die konkrete Gründung hinaus und liefert den Gründern auch Förderbausteine für eine spätere Expansion des Unternehmens. Dabei kommt deren Finanzierung nach erfolgreicher Gründung eine Schlüsselrolle zu.
Insbesondere kleine Unternehmen haben Schwierigkeiten, von einer Geschäftsbank Geld zu vertretbaren Konditionen zu erhalten. Um die Geschäftstätigkeit auszuweiten, wird das Mikro-Darlehen aufgestockt, das bisher nur vor Beginn der Gründung beantragt werden konnte. Innerhalb von 36 Monaten nach Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit kann der Gründer nun bis zu maximal 20.000 Euro als Mikro-Darlehen zu einem Zinssatz von 5 Prozent beantragen, wenn eine Betriebsübernahme vorliegt oder mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen wird bzw. eine Geschäftsbank in gleicher Höhe kofinanziert oder ein Auszubildender eingestellt wird.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Referat Existenzgründungen, Mittelstandsbeirat, Initiativfonds
Andreas Petters
Tel.: 0385-588 5410
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