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Städtebauförderung


Städtebauförderung
Güstrow, Foto: Jörn Lehmann

Der Bund und das Land unterstützen die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern mit Finanzhilfen dabei, ihre historischen Zentren zu erhalten sowie die Städte zu entwickeln und zu erneuern. Wichtige Bausteine der Städtebauförderung in Mecklenburg-Vorpommern sind die Städtebauliche Sanierung und Entwicklung, der Städtebauliche Denkmalschutz, der Stadtumbau Ost, das Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren", das Programm "Soziale Stadt", das Programm "Kleinere Städte und Gemeinden" und das Programm zur energetischen Erneuerung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur.

Ein zentrales Anliegen der Städtebauförderung in Mecklenburg-Vorpommern besteht darin, die Stadt- und Ortszentren zu sanieren und zu gestalten. Hierbei soll auch das private Engagement darin bestärkt werden, Häuser in den historischen Altstädten zu erneuern oder zu bauen.

Nicht die Wohnung allein bedeutet schon eine hohe Wohnqualität. Vielmehr entscheidet die Infrastruktur eines Wohnviertels über dessen Attraktivität – so zum Beispiel das Kulturangebot, Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungen etc. Dieser Tatsache trägt das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" Rechnung. Mit dessen Zuwendungen wird das Wohnumfeld in benachteiligten Stadtteilen verbessert. Fördermittel aus dem Programm "Soziale Stadt" fließen in zahlreiche Plattenbaugebiete der kreisfreien Städte des Landes, aber auch in Altstadtquartiere mit hohem Leerstand.

Das Städtebauförderungsprogramm des Landes wird jährlich neu aufgelegt. Es gibt Auskunft über die aktuellen Förderschwerpunkte und die Sanierungs- oder Fördergebiete, die im jeweiligen Haushaltsjahr gefördert werden. Welche Projekte grundsätzlich förderfähig sind, regeln die Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Vorhaben im Städtebau werden von der geförderten Gemeinde vorbereitet und umgesetzt. Sie kann sich vom Land fachlich beraten lassen.

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