Der Mietspiegel gibt über die Höhe ortsüblicher Vergleichsmieten Auskunft. Dabei berücksichtigt er Vergleichsmerkmale wie die Art, Größe, Ausstattung und Lage einer Wohnung.
Aufgabe des Mietspiegels ist es, Mietern und Vermietern als Orientierungshilfe auf dem Markt für nicht preisgebundenen Wohnraum zu dienen. Wird ein Mietvertrag neu abgeschlossen, hat der Mietspiegel Rahmencharakter und beugt Mietwucher vor. Besteht bereits ein Mietvertrag, dient die im Mietspiegel wiedergegebene ortsübliche Vergleichsmiete dazu, Mieterhöhungen zu begrenzen. Rechtliche Grundlage hierfür ist § 558 BGB.
In Mecklenburg-Vorpommern existieren Mietspiegel für die Städte:
Greifswald,
Neubrandenburg,
Rostock,
Schwerin,
Stralsund und
Wismar.