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Wohngeld

Jeder Bürger soll sich eine angemessen große, warme Wohnung leisten können. Für Geringverdiener, Rentner und Bezieher von Arbeitslosengeld I ist es jedoch nicht immer einfach, marktübliche Mieten und steigende Energiepreise zu schultern.

Deshalb unterstützt der Staat einkommensschwache Haushalte mit dem Wohngeld. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, haben Mieter und Wohneigentümer einen Rechtsanspruch auf diese Leistung. Das Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss und für Wohneigentümer als Lastenzuschuss gezahlt.

Wohngeld kann in der der kommunalen Wohngeldstelle der Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung beantragt werden. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher sogenannter Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ihre Unterkunftskosten werden im Rahmen der jeweiligen Transferleistung berücksichtigt.

Im Jahr 2009 erhielten rund 39.000 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld.

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