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Landtagswahl 2006

16 Parteien und Vereinigungen zur Kandidatur berechtigt

Landtagswahl 06

Mecklenburg-Vorpommern wählt am 17. September einen neuen Landtag. Am 28. Juli 2006 hat der Landeswahlausschuss unter Vorsitz von Landeswahlleiter Klaus Hüttebräuker festgestellt, welche Parteien und Vereinigungen berechtigt sind, Wahlvorschläge einzureichen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist der Paragraf 20 Absatz 4 des Landeswahlgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern. Die Wahlvorschläge müssen bis zum 4. August 2006, 18 Uhr, beim Landeswahlleiter angezeigt werden.

Parteien, die im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern oder im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens einem für sie in Mecklenburg-Vorpommern gewählten Abgeordneten vertreten sind, dürfen ohne Beteiligungsanzeige Wahlvorschläge einreichen. Dazu gehören folgende Parteien:

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Die Linkspartei.PDS (Die Linke.)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

Für die Wahl als Partei anerkannt worden sind außerdem die nachstehenden Vereinigungen. Sie hatten dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Landtagswahl bis zum 18.7.2006 angezeigt:

  • DIE GRAUEN - Graue Panther (GRAUE)
  • Arbeit und soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative (WASG)
  • Bündnis für M-V (-)
  • Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
  • Ab jetzt ... Bündnis für Deutschland, Partei für Volksabstimmung und gegen Zuwanderung ins "Soziale Netz" (Deutschland)
  • Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit (AGFG)
  • Partei Rechtsstaatlicher Offensive (Offensive D)
  • Partei Bibeltreuer Christen (PBC)
  • Alternatives Bündnis für soziale Gerechtigkeit (AB)
  • Arbeiter/-innen Partei Deutschland (APD)
  • FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS (FAMILIE)

Diese elf Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Für einen Kreiswahlvorschlag sind, ebenso wie für einen Landeslistenvorschlag, die Unterschriften von mindestens 100 Wahlberechtigten des Gebietes, für das der Wahlvorschlag eingereicht wird, erforderlich.

Wie Landeswahlleiter Klaus Hüttebräuker weiter bekannt gab, hat die Wahlalternative Soziales Mecklenburg-Vorpommern (WAS-MV) ihre Beteiligungsanzeige noch vor der Sitzung des Landeswahlausschusses zurückgezogen. Der Landeswahlausschuss war sich einig, dass daher über ihre Parteieigenschaft nicht entschieden zu werden brauchte.

Die Entscheidung über die bis zum 31. Juli 2006 einzureichenden Landeslisten und Kreiswahlvorschläge durch die Wahlausschüsse erfolgt jeweils in öffentlicher Sitzung spätestens am 4. August 2006. Über etwaige Beschwerden gegen die Kreiswahlvorschläge entscheidet der Landeswahlausschuss am 10. August 2006 in öffentlicher Sitzung. Erst dann stehen endgültig alle Parteien und Kandidaten, die in Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl antreten, fest.

Weitere Informationen:


Quelle: Pressemitteilung des Landeswahlleiters des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 28.07.2006

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