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Stralsund und Wismar feiern fünf Jahre Weltkulturerbe

Umfangreiches Veranstaltungsprogramm: Vorträge, Konzerte, Führungen und Feste

Blick auf die Altstadt von Stralsund
Stralsund
Foto: zb-regio

05.04.2007 - Am 27. Juni 2002 wurden die "Historischen Altstädte Stralsund und Wismar" in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen. Sie sind somit weltweit als besonders schützenswert anerkannt. Zum fünfjährigen Jubiläum gibt es in beiden Hansestädten vielfältige Veranstaltungen. Ob Wettbewerb, Vortrag, Konzert, Aktion, Feierstunde, Kongress oder Ausstellung: die Veranstaltungen im Themenjahr sollen zeigen, wie beide Städte mit ihrem Welterbe umgehen, wie sich Bürger und Institutionen engagieren und wie interessant das UNESCO-Welterbe sein kann.

Stralsund und Wismar: "idealtypische" Hansestädte

Wismar und Stralsund haben vieles gemeinsam. Beide gelten als planmäßige, durch ihre Landesherren bewirkte Stadtgründungen. Sie sind das Ergebnis der deutschen Kolonisation slawischer Gebiete. Wismar wurde 1229 erstmals urkundlich erwähnt, Stralsund 1234. Durch ihre natürlichen und geschützten Häfen sowie günstige Verkehrswege konnten sich beide Städte gut entwickeln. Das gilt besonders für die Zeit der Hanse.

In der Begründung des Antrags zur Aufnahme in die Liste des Weltkulturerbes heißt es: "Die Altstädte Stralsunds und Wismars repräsentieren idealtypisch die entwickelte Hansestadt aus der Blütezeit des Städtebundes im 14. Jahrhundert. Beide Städte haben ihre mittelalterliche Grundrissstruktur mit Straßennetz, Gefüge von Straßen- und Platzräumen, Quartier- und Parzellenstruktur bis heute nahezu unverändert bewahren können und legen damit Zeugnis für die Anlage von Seehandelsstädten nach Lübischem Recht ab."

Was ist das Weltkulturerbe?

Historischer Marktplatz in Wismar
Wismar
Foto: zb-regio

Seit 1978 gibt es die Welterbeliste. Geführt wird sie von der UNESCO, der "United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization", also der Organisation der Vereinten Nationen, die sich vor allem mit den Themen Bildung, Wissenschaft und Kultur beschäftigt. In die Welterbeliste werden Kultur- und Naturgüter aufgenommen, die von so außergewöhnlicher Bedeutung sind, dass ihr Untergang ein unersetzlicher Verlust für die gesamte Menschheit wäre. Nicht mehr allein der jeweilige Staat ist für ihren Schutz verantwortlich, sondern die Menschheit als Ganzes.

Aufgenommen werden kulturelle Schätze, aber auch besonders schützenswerte Natur. Anhand fester Kriterien bestimmt ein Komitee, ob einem Kandidaten für die Liste "außergewöhnlichen universellen Wert" zugesprochen werden kann und sie prüft außerdem, ob ein überzeugendes Konzept für die Erhaltung vorliegt. Die 182 Unterzeichnerstaaten der "Welterbekonvention" von 1972 bestimmen die 21 Mitglieder des Komitees.


Mehr Informationen:



Quelle: Offizielle Website "Zwei Städte - ein Erbe"

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