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Verfassungsgericht kippt Kreisgebietsreform

Richter sehen kommunale Selbstverwaltung bedroht

Karte mit der aktuellen Verwaltungsstruktur in MV
MV ist in zwölf Landkreise und
sechs kreisfreie Städte
aufgeteilt.

26.07.2007 - Die für 2009 geplante, umfassende Kreisgebietsreform ist zunächst gescheitert. Das Landesverfassungsgericht in Greifswald erklärte am Donnerstag (26.7.), das Verwaltungsmodernisierungsgesetz sei im Wesentlichen verfassungswidrig.

Vor allem das "Recht auf kommunale Selbstverwaltung" nach Paragraf 72 der Landesverfassung sahen die Richter verletzt, berichtet die Deutsche Presseagentur. Im Zuge der Gebietsreform sollte es auch eine Funktionalreform geben, die Aufgaben von der Landesebene auf die Kreise überträgt.

Die Richter hatten erklärt, dass sie die Gründe für die Reform zwar anerkennen. Allerdings müssten "Kreise so gestaltet sein, dass es den Kreistagsabgeordneten möglich und zumutbar ist, eine ehrenamtliche Tätigkeit auszuführen", sagte Gerichtspräsident Gerhard Hückstädt laut einem Bericht des Norddeutschen Rundfunks.

Aus den derzeit zwölf Landkreisen sollten im Zuge der Reform fünf Großkreise gebildet werden. Kreisfreie Städte sollte es nicht mehr geben. Mecklenburg-Vorpommern hätte damit die bundesweit größten Landkreise bekommen. Ein wichtiger Grund für die Reform ist die stetig sinkende Einwohnerzahl Mecklenburg-Vorpommerns. Von jetzt rund 1,7 Millionen wird sie bis 2020 voraussichtlich auf 1,5 Millionen sinken.

Die Richter kritisierten, dass "schonende Alternativen" nicht genügend geprüft worden seien. Man habe lediglich über ein Modell mit vier oder fünf Großkreisen entschieden.

Nicht beanstandet wurden von den Richtern beispielsweise die Änderungen des Sparkassengesetzes, des Finanzausgleichsgesetzes und das Wassergesetz.

Hintergrund

Elf Landkreise und 24 Abgeordnete der CDU-Fraktion hatten in der vergangenen Legislaturperiode gegen das Verwaltungsmodernisierungsgesetz geklagt, das die damalige rot-rote Landesregierung im April 2006 beschlossen hatte.

Stimmen zum Urteil

Ministerpräsident Dr. Harald Ringstorff bedauert, dass das Landesverfassungsgericht in seiner Entscheidung nicht den Vorschlägen von Landesregierung und Landtag gefolgt ist. Jetzt gehe es darum, das Urteil anzunehmen. "Der Spruch des Landesverfassungsgerichts gilt." Das Gericht habe mit seinem Richterspruch zwar die vorliegende Gebietsreform für verfassungswidrig erklärt, es habe aber auch gleichzeitig auf den notwendigen Handlungsbedarf hingewiesen. "Ich gehe, wie auch das Gericht, davon aus, dass aufgrund der demografischen Entwicklung und der finanziellen Situation des Landes am Status Quo nicht festgehalten werden kann. Dabei steht nicht die Zahl der Kreise im Vordergrund, sondern es geht um die grundlegende Frage: Wie organisiert sich ein Land wie Mecklenburg-Vorpommern mit großer Fläche und zurückgehender Einwohnerzahl in der Zukunft? Das ist eine große Herausforderung. Und die Landesregierung wird sich dieser großen Aufgabe stellen. Wünschenswert dazu wäre ein breiter gesellschaftlicher Konsens sowohl im Landtag als auch mit den Kommunen", erklärte der Ministerpräsident in einer Mitteilung. "Wir werden jetzt das Urteil in all seinen Facetten gründlich analysieren und als Landesregierung Vorschläge erarbeiten, wie wir die Reform neu gestalten. Es geht um unser Land und seine Zukunft."

Das Urteil zeichne ein antiquiertes Bild der kommunalen Selbstverwaltung, das schon lange nicht mehr der Realität entspreche, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Volker Schlotmann. "Die Reform ist ein mutiger Schritt gewesen, den die Richter leider nicht mitgehen wollten." Der SPD-Landesvorsitzende Erwin Sellering äußerte sich ähnlich. Die Entscheidung der sieben Richter sei schwer verständlich, weil der gesamte Gesetzgebungsprozess von namhaften Verfassungsjuristen begleitet worden sei.

Der CDU-Landesvorsitzende Jürgen Seidel hat zügiges Handeln für eine neue Lösung angekündigt. Dabei solle ein "größtmöglicher Konsens" gesucht werden. Kurzfristig würden Gespräche der Koalitionspartner CDU und SPD stattfinden.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Landtag, Armin Jäger, hält neue Kreisstrukturen bis zur Kommunalwahl 2009 trotz des Gerichtsurteils für möglich. "Koalition und Landtag haben ein volles Jahr Zeit, um ein solides Gesetz vorzubereiten", sagte Jäger. Eine Reform sei notwendig und unumgänglich. Aber diese Reform müsse und könne auch im Konsens mit den Beteiligten erfolgen, betonte Jäger.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, Hans-Günter Henneke, hat die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts einen "guten Tag für die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland" genannt. Die fünf Großkreise, die in Mecklenburg-Vorpommern gebildet werden sollten, seien zu groß, als dass die ehrenamtlichen Kreistagsabgeordneten sie noch überschauen könnten, sagte Henneke der dpa.

Die Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern appellierte an die Verantwortlichen, "unverzüglich eine neue, verfassungsgemäße und zukunftsfähige Lösung zu erarbeiten". Verbandspräsident Klaus Hering teilte der dpa mit: "Die wirtschaftliche, demographische und technische Entwicklung erfordert, dass Mecklenburg-Vorpommern in der Verwaltung moderner wird."

Der Städte- und Gemeindetag in Mecklenburg-Vorpommern hat das Urteil begrüßt. "Wir haben eine Lehrstunde der kommunalen Selbstverwaltung erlebt", sagte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages, Michael Thomalla. An einer neuen Reform werde das Land nicht vorbeikommen, sagte er.

Die Neustrelitzer Landrätin Kathrin Knuth (CDU) forderte eine stärke Einbeziehung der Kommunen bei der Festlegung neuer Kreisgrößen. "Jetzt wird man endlich mit uns - den Kreisen, Städten und Gemeinden - über Reformen und Zuschnitte der Kreise reden, auch das haben die Richter verlangt", hieß es in einer Presseerklärung ihres Hauses. Das Urteil bestätige, dass die individuelle Geschichte der Regionen bei der Kreisbildung ignoriert worden sei.

Rügens Landrätin Kerstin Kassner (Linke) hat den Erhalt ihres Landkreises gefordert: "Wir halten weiter am Landkreis Rügen fest. Wir haben lange dafür gekämpft. Das Urteil hat unsere Haltung bestätigt." Die Gerichtsentscheidung sei ein "Sieg für die kommunale Selbstverwaltung".

Die Linke im Landtag ist nicht enttäuscht über das Scheitern der von ihr einst mitbeschlossenen Verwaltungsreform. Trotzdem gelte es, an der Zielsetzung des Gesetzes festzuhalten, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin, Gabi Mestan. Eine Verwaltungsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern sei nach wie vor dringend notwendig. Die vom Gericht kritisierten Punkte müssten verbessert werden.

Ex-Innenminister Gottfried Timm (SPD) hat die Ablehnung der Kreisreform durch das Landesverfassungsgericht sehr bedauert. "Es ist ein typisches deutsches Provinzurteil und nur zu verstehen auf dem Hintergrund der deutschen Kleinstaaterei", sagte er der dpa. Timm gilt als Vater des nun gescheiterten Reformentwurfs. Sein erster Vorschlag hatte sogar nur vier Großkreise vorgesehen.


Mehr Informationen:



Quellen: Ostsee-Zeitung, Norddeutscher Rundfunk, Deutsche Presseagentur

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