10.02.2009 - Das Kabinett hat am Dienstag (10.2.) den Entwurf des Kreisstrukturgesetzes beraten und beschlossen. Dem Gesetzentwurf liege ein Modell aus sechs Landkreisen und zwei kreisfreien Städten zugrunde, das auf dem Leitbild der Landtages und den Stellungnahmen der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Ämter und Gemeinden beruhe, teilte das Innenministerium mit. Bisher gibt es in Mecklenburg-Vorpommern zwölf Landkreise und sechs kreisfreie Städte.
Dem Entwurf zufolge sollen die beiden größten Städte des Landes - die Hansestadt Rostock und die Landeshauptstadt Schwerin - kreisfrei bleiben. Die bisher kreisfreien Städte Wismar, Stralsund, Greifswald und Neubrandenburg sollen Teil eines Kreises werden, aber den Status einer "großen kreisangehörigen Stadt" erhalten. Gleichzeitig sind ihnen Aufgaben vorbehalten, die für die eigene Entwicklung dieser Städte besonders wichtig sind und die im Allgemeinen zu den Aufgaben der Kreise gehören. Dazu gehören zum Beispiel das Bau- und das Denkmalschutzrecht.
Die folgenden Landkreise soll es künftig geben:
"Bei der Festlegung der sechs zukünftigen Kreissitze haben wir uns strikt an die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts aus seiner Entscheidung vom Juli 2007 gehalten und im jetzigen Entwurf die Erreichbarkeit für die Bürger und ehrenamtlich Tätigen in den Mittelpunkt der Überlegungen gestellt", sagte Innenminister Lorenz Caffier (CDU). Den Sitz des Kreises sowie den künftigen Namen sollen die Bürger oder der Kreistag aber auch abweichend vom Gesetz festlegen können. Diese Fragen seien für die Bürger von besonderer Bedeutung, begründete Innenminister Caffier die Lockerung der Kommunalverfassung.
Caffier hob noch einmal die Notwendigkeit der Reform hervor: "Wer sagt, wir brauchen diese Reform nicht oder diese Reform bringt nicht die erwünschten Effekte, der ist gefordert darzulegen, wie das Land sich auf die absehbaren Entwicklungen und Herausforderungen der Zukunft einstellen soll. Wirklich konstruktive und überzeugende Alternativvorschläge – und vor allem solche, die eine Lösung für das ganze Land bieten - sind mir jedenfalls noch nicht zu Ohren gekommen."
Das Verfassungsgericht hatte am 26.7.2007 eine ursprünglich vorgesehene Kreisgebietsreform als verfassungwidrig beurteilt. Die für das Jahr 2009 geplante Reform sah nur fünf Landkreise und keine kreisefreien Städte vor. Damit sahen die Verfassungsrichter das "Recht auf kommunale Selbstverwaltung" nach Paragraf 72 der Landesverfassung verletzt. Eine ehrenamtliche Arbeit der Kreistagsabgeordneten müsse möglich und zumutbar sein, sagte der damalige Gerichtspräsident Gerhard Hückstädt.
Quelle: Pressemitteilung des Innnenministeriums, Gesetzentwurf zur Kreisgebietsreform