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Landtag verabschiedet Verwaltungs- und Kreisgebietsreform

Neue Landkreise und Kreisstädte stehen fest

Kreisgrenzen nach dem Kreisstrukturgesetz, Quelle: Innenministerium MV
Kreisgrenzen nach dem Kreisstrukturgesetz, Quelle: Innenministerium MV

Der Schweriner Landtag hat in seiner Sitzung am Mittwoch (7.7.) die Gesetze für eine Verwaltungsreform verabschiedet. Mit der Reform sollen die Strukturen der öffentlichen Hand umfassend modernisiert werden. Im Ergebnis der Kreisstrukturreform wird die Zahl der Kreise in Mecklenburg-Vorpommern von zwölf auf sechs und die der kreisfreien Städte von sechs auf zwei reduziert. Die Hansestadt Rostock und die Landeshauptstadt Schwerin bleiben kreisfrei. Parallel sollen im Zuge einer Funktionalreform Aufgaben zum Beispiel im Natur- und Immissionsschutz vom Land auf die neuen Kreise übertragen werden. Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sagte abschließend zur Sitzung: "Ich erwarte jetzt von den zukünftigen Kreisstädten einen fairen Umgang und insbesondere die Berücksichtigung der Verwaltungsstandorte in den Städten, die ab 2011 nicht mehr Kreisstadt sein werden".

"Es ist besser, die knapper werdenden Mittel für Familien und Kinder, für Wirtschaft und Arbeitsplätze und für Bildung einzusetzen als für eine zu große Verwaltung. Das ist die richtige Schwerpunktsetzung auf dem Weg zu einer Zukunft aus eigener Kraft", sagte Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) vor der Abstimmung des Landtags. "Wir straffen die Verwaltung. Wir stärken die kommunale Selbstverwaltung, indem wir zukunftsfähige Strukturen schaffen und Aufgaben übertragen. Und wir sparen bei den Verwaltungsausgaben." Nach unterschiedlichen Gutachten seien Einsparungen von etwa 50 Millionen Euro jährlich möglich.

Die folgenden Landkreise soll es künftig geben:

  • Nordwestmecklenburg mit dem Kreissitz Wismar
    Gemeinden des bisherigen Landkreises Nordwestmecklenburg und die Hansestadt Wismar
  • Mittleres Mecklenburg mit dem Kreissitz Güstrow
    Gemeinden der bisherigen Landkreise Bad Doberan und Güstrow sowie die Stadt Dargun
  • Südwestmecklenburg mit dem Kreissitz Parchim
    Gemeinden der bisherigen Landkreise Ludwigslust und Parchim
  • Mecklenburgische Seenplatte mit dem Kreissitz Neubrandenburg
    Gemeinden der bisherigen Landkreise Müritz und Mecklenburg-Strelitz, die Stadt Neubrandenburg, die Hansestadt Demmin sowie die Mitgliedsgemeinden der Ämter Demmin-Land, Malchin am Kummerower See, Stavenhagen und Treptower Tollensewinkel
  • Nordvorpommern mit dem Kreissitz Stralsund
    Gemeinden der bisherigen Landkreise Nordvorpommern und Rügen sowie die Hansestadt Stralsund
  • Südvorpommern mit dem Kreissitz Greifswald
    Gemeinden der bisherigen Landkreise Ostvorpommern und Uecker-Randow, die Hansestadt Greifswald sowie die Mitgliedsgemeinden der Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz

Weitere Informationen:



Quelle: Staatskanzlei, Innenministerium, dpa

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